Ausbildung zum HACCP-Beauftragten

Das eintägige Seminar mit jeweils einer gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung aus den Bereichen Infektionsschutzgesetz (IfSG) und HACCP vermittelt ausführliche Kenntnisse des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), die wesentlichen Merkmale des HACCP-Konzepts nach der Verordnung (EG) 852/2004 sowie die Umsetzungsmaßnahmen des HACCP-Konzepts in die betriebliche Praxis.

Die Grundlagen-Schulung zum HACCP-Beauftragten wird vor allem für folgende Personen empfohlen:

  • Verantwortliche Personen aus Großküchen
    bzw. Gemeinschaftsverpflegung, Pflegediensten, Schulen, Kitas (Kindertagesstätten) sowie aus Hotellerie und Gastronomie
  • Inhaber, QM-Beauftragte, Produktionsleiter aus Mittelstand, Handwerk und Landwirtschaft
    (Bäckerei, Metzgerei, Molkerei, Hofläden, Wochenmärkte etc.)
  • Verantwortliche Personen von sonstigen Anwendern des HACCP-Konzeptes,
    z.B. Dienstleister im Logistikbereich, Vereine, Tankstellen, Kioske


Wir schulen Sie in folgenden Kenntnisbereichen:

  • Rechtliche Vorschriften des Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  • Lebensmittel-Mikrobiologie
  • Produktions- und Lagerhygiene
  • Personalhygiene
  • Reinigung und Desinfektion
  • Schädlingsbekämpfung
  • Dokumentations- und Überwachungsmaßnahmen

Die Lehrgangsinhalte beinhalten alle zurzeit zu erfüllenden Ansprüche an ein zeitgemäßes HACCP-System und Sie werden gezielt auf Ihre Tätigkeit als HACCP-Beauftragte/-r vorbereitet. Mit dem Zertifikat haben Sie einen Nachweis über Fachkenntnisse und erfüllen damit die Anforderungen der Verordnung EG 852 / 2004.

Wir schulen gemäß den Vorschriften der Norm DIN 10514.

Die Gastwirteunterrichtung als Voraussetzung für die Erlangung einer Gaststättenkonzession sowie die Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) durch das Gesundheitsamt werden durch diese Ausbildung nicht ersetzt.

Schulungstermine für diese Ausbildung nach Vereinbarung.


Vorgeschriebene jährliche Weiterbildung des HACCP-Beauftragten

Das Seminar mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung aus dem Bereich HACCP geht ausführlich auf evtl. gesetzliche Änderungen und die vorhandenen Kenntnisse aus den Bereichen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), des HACCP-Konzepts nach der Verordnung (EG) 852/2004 sowie die Umsetzungsmaßnahmen des HACCP-Konzepts in die betriebliche Praxis ein.

Die jährliche Weiterbildung ist für alle Personen verpflichtend, die bereits als HACCP-Beauftragter bestellt und tätig sind.

Wir schulen Sie in folgenden Kenntnisbereichen:

  • Rechtliche Vorschriften des Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  • Lebensmittel-Mikrobiologie
  • Produktions- und Lagerhygiene
  • Personalhygiene
  • Reinigung und Desinfektion
  • Schädlingsbekämpfung
  • Dokumentations- und Überwachungsmaßnahmen

Die Lehrgangsinhalte beinhalten alle Inhalte der aktuell zu erfüllenden Vorschriften. Die jährliche Weiterbildung wird durch ein entsprechendes Zertifikat bescheinigt.

Wir schulen gemäß den Vorschriften der Norm DIN 10514.

Schulungstermine für die jährliche Weiterbildung nach Vereinbarung.

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