ADR-Schulungen für Berufskraftfahrer

Alle Fahrzeugführer, die Fahrzeuge mit kennzeichnungspflichtigen Gefahrgütern (Stückgut, Schüttgut, Flüssigkeiten, Gase, sonstige Gefahrstoffe) im Verkehr führen, müssen gem. Kapitel 8.2 ADR eine erfolgreich absolvierte Erstschulung als Basiskurs sowie regelmässige Weiterbildungen nachweisen. Alle Vorschriften sind im ADR (Europäisches Abkommen über den Transport von Gefahrgut auf der Strasse) festgelegt.

Basiskurs über 2,5 Tage

Fahrzeugführer, die noch keinen ADR-Schein besitzen, müssen eine Erstschulung als Basiskurs mit abschließender Prüfung absolvieren. Der Basiskurs ist die Grundlage für weiterführende Schulungen für die Beförderung von flüssigen Gefahrgütern in Tanks. Weiterhin bildet die Absolvierung des Basiskurses die Grundlage zur Teilnahme an den Aufbaukursen für den Transport von Gefahrgütern der Klasse 1 (explosive Stoffe) und Klasse 7 (radioaktive Stoffe).

Mit dem erfolgreichen Abschluss des Basiskurses erwerben Sie die Berechtigung, Fahrzeuge mit gefährlichen Stück- oder Schüttgütern aller Klassen außer Kl. 1 und 7 im Verkehr zu führen.


Lehrgangsinhalte

  • allgemeine Vorschriften
  • Dokumentation
  • Fahrzeug- und Beförderungsarten, Ausrüstung
  • Kennzeichnungsvorschriften, orangefarbene Tafeln
  • Durchführung der Beförderung
  • Pflichten und Verantwortlichkeiten, Haftung und Ahndung bei Verstössen
  • Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen
  • Schriftliche Prüfung